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Berechnungsmodell: 7,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessung auf den Netto-Preis – der Bruttobetrag wird automatisch um 7 % USt bereinigt. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Berlin.
Berlin erhebt die Übernachtungsteuer (City Tax). Satz seit 01.01.2025 von 5 % auf 7,5 % erhöht; Bemessung auf den Netto-Logispreis. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 7,5 % vom Netto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | keine guest-seitigen Ausnahmen mehr (Langzeit > 21 Tage abgeschafft) |
| Rechtsgrundlage | Berliner Übernachtungsteuergesetz (ÜnStG) · offizielle Quelle |
Ja. Berlin erhebt die „Übernachtungsteuer (City Tax)“. Rechtsgrundlage ist die Berliner Übernachtungsteuergesetz (ÜnStG).
7,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Netto-Übernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer).
Ja. In Berlin sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: keine guest-seitigen Ausnahmen mehr (Langzeit > 21 Tage abgeschafft). Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Übernachtungsteuer (City Tax) ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Berlin. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
Gehen Sie gegen ungerechtfertigte Bewertung vor.
Lassen Sie sich Ihre Schäden in voller Höhe ersetzen