Beherbergungssteuer Leipzig berechnen

Tarifstand: 26.09.2026. Für gleichbleibende Preise und steuerpflichtige Übernachtungen nach der dargestellten Regelung.

Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.

Tarif pro steuerpflichtiger Person / Nacht–
Berücksichtigte Nächte je Person1
Gesamte Beherbergungssteuer–

Berechnungsmodell: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Jede Personennacht wird auf volle Cent abgerundet, danach werden die Beträge addiert. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Leipzig.

Beherbergungssteuer in Leipzig

Leipzig erhebt die Beherbergungssteuer. 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis, je Person und einzelner Nacht auf volle Cent abgerundet. Medizinische Befreiungen werden nur auf Antrag bei der Stadtkämmerei gewährt. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell5 % vom Brutto-Übernachtungspreis
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
AusnahmenMinderjährige (unter 18); Schwerbehinderte mit GdB ab 80; Begleitperson bei Merkzeichen B; Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; medizinisch zwingend notwendige Aufenthalte und notwendige Begleitpersonen, nur auf Antrag mit Nachweisen bei der Stadtkämmerei
RechtsgrundlageBeherbergungssteuersatzung der Stadt Leipzig (09.02.2023) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Leipzig eine Beherbergungsteuer?

Ja. Leipzig erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Leipzig (09.02.2023).

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Leipzig?

5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).

Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. In Leipzig sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Leipzig von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte mit GdB ab 80; Begleitperson bei Merkzeichen B; Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; medizinisch zwingend notwendige Aufenthalte und notwendige Begleitpersonen, nur auf Antrag mit Nachweisen bei der Stadtkämmerei. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Quellenabgleich: 26.09.2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.

Offizielle Quellen für Leipzig

Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.