Beherbergungssteuer Leipzig berechnen
Tarifstand: 26.09.2026. Für gleichbleibende Preise und steuerpflichtige Übernachtungen nach der dargestellten Regelung.
Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.
Berechnungsmodell: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Jede Personennacht wird auf volle Cent abgerundet, danach werden die Beträge addiert. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Leipzig.
Beherbergungssteuer in Leipzig
Leipzig erhebt die Beherbergungssteuer. 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis, je Person und einzelner Nacht auf volle Cent abgerundet. Medizinische Befreiungen werden nur auf Antrag bei der Stadtkämmerei gewährt. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte mit GdB ab 80; Begleitperson bei Merkzeichen B; Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; medizinisch zwingend notwendige Aufenthalte und notwendige Begleitpersonen, nur auf Antrag mit Nachweisen bei der Stadtkämmerei |
| Rechtsgrundlage | Beherbergungssteuersatzung der Stadt Leipzig (09.02.2023) · offizielle Quelle |
Häufige Fragen
Gibt es in Leipzig eine Beherbergungsteuer?
Ja. Leipzig erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Leipzig (09.02.2023).
Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Leipzig?
5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).
Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen?
Ja. In Leipzig sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Wer ist in Leipzig von der Steuer befreit?
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte mit GdB ab 80; Begleitperson bei Merkzeichen B; Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; medizinisch zwingend notwendige Aufenthalte und notwendige Begleitpersonen, nur auf Antrag mit Nachweisen bei der Stadtkämmerei. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Offizielle Quellen für Leipzig
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.