Tourismusabgabe (Citytax) Bremen berechnen
Tarifstand: 26.09.2026. Für gleichbleibende Preise und steuerpflichtige Übernachtungen nach der dargestellten Regelung.
Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.
Berechnungsmodell: 5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Der eingegebene Bruttopreis enthält 7 % USt; für die Nettobasis wird er durch 1,07 geteilt. Die Gesamtsumme wird aus der gesamten Bemessungsgrundlage berechnet und anschließend auf Cent gerundet; der angezeigte Nachtbetrag ist gerundet. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Bremen.
Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen
Bremen erhebt die Tourismusabgabe (Citytax). Satz zum 01.01.2026 von 5 % auf 5,5 % erhöht; Bemessung auf den Netto-Preis. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Dauer / Begrenzung | Höchstens sieben zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb |
| Ausnahmen | Minderjährige; Übernachtungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit; ab der achten zusammenhängenden Übernachtung im selben Betrieb |
| Rechtsgrundlage | Bremisches Tourismusabgabengesetz (TourAbgG) · offizielle Quelle |
Häufige Fragen
Gibt es in Bremen eine Beherbergungsteuer?
Ja. Bremen erhebt die „Tourismusabgabe (Citytax)“. Rechtsgrundlage ist die Bremisches Tourismusabgabengesetz (TourAbgG).
Wie hoch ist die Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen?
5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Netto-Übernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer). Höchstens sieben zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb.
Müssen auch Geschäftsreisende die Tourismusabgabe (Citytax) zahlen?
Ja. In Bremen sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Wer ist in Bremen von der Steuer befreit?
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige; Übernachtungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit; ab der achten zusammenhängenden Übernachtung im selben Betrieb. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Offizielle Quellen für Bremen
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.