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Berechnungsmodell: 3 € pro Person und Nacht. Der Betrag ist unabhängig vom Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Düsseldorf.
Düsseldorf erhebt die Beherbergungssteuer. 3 € pro Übernachtung und Gast, preisunabhängig. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 3 € pro Person und Nacht |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Höchstgrenze | max. 21 zusammenhängende Tage je Betrieb |
| Ausnahmen | Minderjährige (unter 18); Schul-/Jugendfahrten inkl. Begleitung; Aufenthalte zur Deckung des Grundbedarfs |
| Rechtsgrundlage | Beherbergungssteuersatzung der LH Düsseldorf (ab 01.01.2024) · offizielle Quelle |
Ja. Düsseldorf erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der LH Düsseldorf (ab 01.01.2024).
3 € pro Person und Nacht. Bemessungsgrundlage ist einen festen Betrag pro Person und Nacht. max. 21 zusammenhängende Tage je Betrieb.
Ja. In Düsseldorf sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schul-/Jugendfahrten inkl. Begleitung; Aufenthalte zur Deckung des Grundbedarfs. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Beherbergungssteuer ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Düsseldorf. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
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