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Übernachtungssteuer Stuttgart berechnen

gültig ab 1.7.2026
Steuer pro Person / Nacht
Gesamte Übernachtungssteuer

Berechnungsmodell: 3 € pro Person und Nacht. Der Betrag ist unabhängig vom Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Stuttgart.

Übernachtungssteuer in Stuttgart

Stuttgart erhebt die Übernachtungssteuer ab dem 1.7.2026. Eingeführt zum 01.07.2026. Fester Betrag pro Person/Nacht, unabhängig vom Preis. Gilt auch für beruflich veranlasste Übernachtungen. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell3 € pro Person und Nacht
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
AusnahmenMinderjährige (unter 18); Schülergruppen
RechtsgrundlageÜbernachtungssteuersatzung der LH Stuttgart (Beschluss 26.02.2026) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Stuttgart eine Beherbergungsteuer?

Ja. Stuttgart erhebt die „Übernachtungssteuer“ ab dem 1.7.2026. Rechtsgrundlage ist die Übernachtungssteuersatzung der LH Stuttgart (Beschluss 26.02.2026).

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Stuttgart?

3 € pro Person und Nacht. Bemessungsgrundlage ist einen festen Betrag pro Person und Nacht.

Müssen auch Geschäftsreisende die Übernachtungssteuer zahlen?

Ja. In Stuttgart sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Stuttgart von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schülergruppen. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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