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Berechnungsmodell: 3 € pro Person und Nacht. Der Betrag ist unabhängig vom Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Stuttgart.
Stuttgart erhebt die Übernachtungssteuer ab dem 1.7.2026. Eingeführt zum 01.07.2026. Fester Betrag pro Person/Nacht, unabhängig vom Preis. Gilt auch für beruflich veranlasste Übernachtungen. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 3 € pro Person und Nacht |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | Minderjährige (unter 18); Schülergruppen |
| Rechtsgrundlage | Übernachtungssteuersatzung der LH Stuttgart (Beschluss 26.02.2026) · offizielle Quelle |
Ja. Stuttgart erhebt die „Übernachtungssteuer“ ab dem 1.7.2026. Rechtsgrundlage ist die Übernachtungssteuersatzung der LH Stuttgart (Beschluss 26.02.2026).
3 € pro Person und Nacht. Bemessungsgrundlage ist einen festen Betrag pro Person und Nacht.
Ja. In Stuttgart sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schülergruppen. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Übernachtungssteuer ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Stuttgart. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
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