Beherbergungsteuer in München
Beherbergungsteuer in München
München erhebt KEINE Beherbergungsteuer. Bayern verbietet kommunale Übernachtungssteuern landesweit (der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte das Verbot am 14.11.2025).
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Gibt es in München eine Beherbergungsteuer?
Nein. München erhebt KEINE Beherbergungsteuer. Bayern verbietet kommunale Übernachtungssteuern landesweit (der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte das Verbot am 14.11.2025).
Hinweis (Quellenabgleich: 26.09.2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
Offizielle Quellen für München
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.