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Kultur- und Tourismustaxe Hamburg berechnen

Steuer pro Person / Nacht
Gesamte Kultur- und Tourismustaxe

Berechnungsmodell: Gestaffelter Festbetrag (steuerfrei bis 10 €). Bemessung auf den Netto-Preis – der Bruttobetrag wird automatisch um 7 % USt bereinigt. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Hamburg.

Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg

Hamburg erhebt die Kultur- und Tourismustaxe. Bemessung auf den Netto-Preis (ohne 7 % USt). Minderjährige sind NICHT befreit. Sätze seit 2025 um 20 % erhöht. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / ModellGestaffelter Festbetrag (steuerfrei bis 10 €)
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
HöchstgrenzeKein Höchstbetrag; +1,20 € je weitere 50 € über 200 €
AusnahmenAufenthalte ab 2 Monaten; medizinische/soziale Notunterbringung
RechtsgrundlageHamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Hamburg eine Beherbergungsteuer?

Ja. Hamburg erhebt die „Kultur- und Tourismustaxe“. Rechtsgrundlage ist die Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG).

Wie hoch ist die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg?

Gestaffelter Festbetrag (steuerfrei bis 10 €). Bemessungsgrundlage ist den Netto-Übernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer). Kein Höchstbetrag; +1,20 € je weitere 50 € über 200 €.

Müssen auch Geschäftsreisende die Kultur- und Tourismustaxe zahlen?

Ja. In Hamburg sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.1.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Hamburg von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Aufenthalte ab 2 Monaten; medizinische/soziale Notunterbringung. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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