Kultur- und Tourismustaxe Hamburg berechnen
Tarifstand: 26.09.2026. Tarif für 2026 und Buchungen ab 01.01.2025. Frühere Buchungen und Aufenthalte ab 2027 sind mit der dann geltenden Regelung gesondert zu prüfen. Gib die vereinbarte Gesamtdauer im selben Betrieb an: Ab zwei Monaten wird der Aufenthalt nicht als kurzfristige Beherbergung besteuert.
Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.
Berechnungsmodell: Gestaffelter Festbetrag (netto; steuerfrei bis 10 €). Der eingegebene Bruttopreis enthält 7 % USt; für die Nettobasis wird er durch 1,07 geteilt. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Hamburg.
Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg
Hamburg erhebt die Kultur- und Tourismustaxe. Bemessung auf den Netto-Preis (ohne 7 % USt). Minderjährige sind NICHT befreit. Sätze seit 2025 um 20 % erhöht. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | Gestaffelter Festbetrag (netto; steuerfrei bis 10 €) |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Dauer / Begrenzung | Kein Höchstbetrag; +1,20 € je weitere 50 € über 200 € |
| Ausnahmen | Aufenthalte ab 2 Monaten; Notunterbringung zur Deckung des Grundbedarfs bei fehlender anderweitiger Unterkunft |
| Rechtsgrundlage | Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG) · offizielle Quelle |
Häufige Fragen
Gibt es in Hamburg eine Beherbergungsteuer?
Ja. Hamburg erhebt die „Kultur- und Tourismustaxe“. Rechtsgrundlage ist die Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG).
Wie hoch ist die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg?
Gestaffelter Festbetrag (netto; steuerfrei bis 10 €). Bemessungsgrundlage ist den Netto-Übernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer). Kein Höchstbetrag; +1,20 € je weitere 50 € über 200 €.
Müssen auch Geschäftsreisende die Kultur- und Tourismustaxe zahlen?
Ja. In Hamburg sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.1.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Wer ist in Hamburg von der Steuer befreit?
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Aufenthalte ab 2 Monaten; Notunterbringung zur Deckung des Grundbedarfs bei fehlender anderweitiger Unterkunft. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Offizielle Quellen für Hamburg
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.
Mit Beispiel erklärt
Welche Beträge gehören in den Rechner und worauf kommt es bei der Aufteilung an?
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