Tourismusbeitrag Frankfurt am Main berechnen

Tarifstand: 26.09.2026. Für gleichbleibende Preise und steuerpflichtige Übernachtungen nach der dargestellten Regelung.

Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.

Tarif pro steuerpflichtiger Person / Nacht–
Berücksichtigte Nächte je Person1
Gesamte Tourismusbeitrag–

Berechnungsmodell: 2 € pro Person und Nacht. Der Betrag ist unabhängig vom Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Frankfurt am Main.

Tourismusbeitrag in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main erhebt die Tourismusbeitrag. 2 € pro Person und Beherbergungstag. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag (numerisch = Anzahl Nächte). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell2 € pro Person und Nacht
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
AusnahmenPatientinnen und Patienten auf Antrag mit Attest für Zeiten, in denen Tourismuseinrichtungen nicht genutzt werden können; Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Frankfurt (nicht ortsfremd); Schülerinnen und Schüler sowie begleitende Lehrkräfte bei schulischen Klassenfahrten; Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausbildung in Frankfurt aufhalten
RechtsgrundlageTourismusbeitragssatzung der Stadt Frankfurt am Main · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Frankfurt am Main eine Beherbergungsteuer?

Ja. Frankfurt am Main erhebt die „Tourismusbeitrag“. Rechtsgrundlage ist die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Frankfurt am Main.

Wie hoch ist die Tourismusbeitrag in Frankfurt am Main?

2 € pro Person und Nacht. Bemessungsgrundlage ist einen festen Betrag pro Person und Nacht.

Müssen auch Geschäftsreisende die Tourismusbeitrag zahlen?

Ja. In Frankfurt am Main sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.10.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Frankfurt am Main von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Patientinnen und Patienten auf Antrag mit Attest für Zeiten, in denen Tourismuseinrichtungen nicht genutzt werden können; Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Frankfurt (nicht ortsfremd); Schülerinnen und Schüler sowie begleitende Lehrkräfte bei schulischen Klassenfahrten; Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausbildung in Frankfurt aufhalten. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Quellenabgleich: 26.09.2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.

Offizielle Quellen für Frankfurt am Main

Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.