Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die beste Erfahrung auf unserer Website machen. Weitere Informationen darüber, wie wir Cookies verwenden, finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.
Durch Klicken auf "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Learn more.
Berechnungsmodell: 6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Dresden.
Dresden erhebt die Beherbergungssteuer. 6 % auf den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. USt). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 6 % vom Brutto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte (GdB 80+) + Begleitung; in Dresden gemeldete Personen; Personen unter 27 in Ausbildung; medizinisch notwendige Aufenthalte |
| Rechtsgrundlage | Beherbergungssteuersatzung der LH Dresden (07.05.2015) · offizielle Quelle |
Ja. Dresden erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der LH Dresden (07.05.2015).
6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).
Ja. In Dresden sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.7.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte (GdB 80+) + Begleitung; in Dresden gemeldete Personen; Personen unter 27 in Ausbildung; medizinisch notwendige Aufenthalte. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Beherbergungssteuer ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Dresden. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
Gehen Sie gegen ungerechtfertigte Bewertung vor.
Lassen Sie sich Ihre Schäden in voller Höhe ersetzen