Beherbergungssteuer Dresden berechnen
Tarifstand: 26.09.2026. Für gleichbleibende Preise und steuerpflichtige Übernachtungen nach der dargestellten Regelung.
Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.
Berechnungsmodell: 6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Jede Personennacht wird auf volle Cent abgerundet, danach werden die Beträge addiert. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Dresden.
Beherbergungssteuer in Dresden
Dresden erhebt die Beherbergungssteuer. 6 % auf den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. USt), abgerundet auf volle Cent. Bei medizinisch notwendigen Übernachtungen erfolgt eine mögliche Freistellung über eine Rückerstattung mit Nachweisen. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 6 % vom Brutto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte mit GdB ab 80; Begleitpersonen bei Merkzeichen B; Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; Personen unter 27 bei Übernachtungen zu Ausbildungszwecken |
| Rechtsgrundlage | Beherbergungssteuersatzung der LH Dresden (07.05.2015) · offizielle Quelle |
Häufige Fragen
Gibt es in Dresden eine Beherbergungsteuer?
Ja. Dresden erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der LH Dresden (07.05.2015).
Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Dresden?
6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).
Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen?
Ja. In Dresden sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.7.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Wer ist in Dresden von der Steuer befreit?
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte mit GdB ab 80; Begleitpersonen bei Merkzeichen B; Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; Personen unter 27 bei Übernachtungen zu Ausbildungszwecken. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Offizielle Quellen für Dresden
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.
Mit Beispiel erklärt
Welche Beträge gehören in den Rechner und worauf kommt es bei der Aufteilung an?
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