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Berechnungsmodell: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Köln.
Köln erhebt die Kulturförderabgabe. 5 % auf den Brutto-Logispreis (inkl. USt). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Höchstgrenze | max. 6 Monate ununterbrochener Aufenthalt |
| Ausnahmen | in Köln gemeldete Personen; Schulfahrten; Wohnungslose/Geflüchtete in behördlicher Unterbringung; medizinisch notwendige Aufenthalte |
| Rechtsgrundlage | Kulturförderabgabesatzung der Stadt Köln · offizielle Quelle |
Ja. Köln erhebt die „Kulturförderabgabe“. Rechtsgrundlage ist die Kulturförderabgabesatzung der Stadt Köln.
5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer). max. 6 Monate ununterbrochener Aufenthalt.
Ja. In Köln sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.7.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: in Köln gemeldete Personen; Schulfahrten; Wohnungslose/Geflüchtete in behördlicher Unterbringung; medizinisch notwendige Aufenthalte. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Kulturförderabgabe ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Köln. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
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Lassen Sie sich Ihre Schäden in voller Höhe ersetzen